Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sogenannten EU-Whistleblower-Richtlinie.

So können Sie einen Hinweis abgeben:
Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen einen vertraulichen Kanal, über den Sie rund um die Uhr (24/7) potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten oder Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner in unserer Lieferkette melden können, sofern diese eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Reaktion unseres Unternehmens erfordern.

Dies berührt nicht das gesetzlich verankerte Recht, sich an zuständige Behörden oder externe Meldestellen zu wenden (§ 7 HinSchG).

Online-Meldekanal
Sie haben die Möglichkeit, über die internetbasierte Kommunikationsplattform Parlabox in unterschiedlichen Sprachen mit der internen Meldestelle (Aufklärungs-Office) Kontakt aufzunehmen. Das System ist vertraulich und technisch geschützt (§ 8 HinSchG).

Bearbeitung Ihres Hinweises
Qualifizierte und erfahrene Mitarbeitende der internen Meldestelle (§ 19 HinSchG) prüfen alle eingehenden Hinweise auf potenzielle Regelverstöße sorgfältig und systematisch.

Sie erhalten spätestens innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung (§ 17 HinSchG). Anschließend wird Ihr Hinweis geprüft und bewertet. Sofern sich ein Anfangsverdacht auf einen potenziellen Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der weiteren Sachverhaltsaufklärung beauftragt.

Nach Abschluss der Untersuchung bewertet das Aufklärungs-Team die Ergebnisse und leitet gegebenenfalls angemessene Folgemaßnahmen ein. Über den Bearbeitungsstatus sowie über das Ergebnis der Prüfung werden Sie spätestens innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung informiert.

Auch potenzielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, insbesondere im Zusammenhang mit Menschenrechts- und Umweltverstößen durch direkte oder indirekte Lieferanten, können gemeldet werden. Gleiches gilt für Hinweise, die sofortige Maßnahmen erfordern.

Die Identität der Hinweisgebenden wird vertraulich behandelt. Hinweisgebende sind nach Maßgabe des Hinweisgeberschutzgesetzes vor Benachteiligungen und Repressalien geschützt.

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Inhalt und Umfang des Hinweises variieren.

Unsere Standorte

Hier finden Sie unsere beiden sächsischen Standorte: Hauptsitz und Niederlassung:

Unsere Broschüre

Unternehmensbroschüre der MESYCON GmbH als PDF-Datei zum Ansehen oder Download.